
Einbruchdiebstahl: Was zahlt die Hausratversicherung und was muss ich nach einem Einbruch machen?
Das Wichtigste in Kürze
Rufen Sie nach einem Einbruch zuerst die Polizei und lassen Sie den Tatort unverändert.
Fotografieren Sie Schäden an Türen, Fenstern, Schlössern und durchwühlten Räumen.
Erfassen Sie gestohlene Gegenstände mit Wert, Kaufdatum und vorhandenen Belegen.
Melden Sie den Einbruch so schnell wie möglich Ihrer Hausratversicherung.
Liegt ein versicherter Einbruchdiebstahl vor, ersetzt die Hausratversicherung versicherte Sachen.
Die S-Direkt übernimmt auch Reparaturkosten für einbruchbedingte Gebäudeschäden in der Wohnung.
Für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Versicherungssumme, Tarif und Hausratwert zusammenpassen.

